Im elektronischen Postfach können wichtige Informationen und Nachrichten Ihrer Sparkasse sowie Kontoauszüge, Kreditkartenabrechnungen und Wertpapier-Dokumente empfangen werden.
Für die Ablage wichtiger Dokumente z.B. eine Kopie vom Personalausweis oder Vertragsunterlagen empfehlen wir S-Trust.
Das Elektronische Postfach steht jedem Online-Banking-Kunden automatisch zur Verfügung.
Wichtige Nachrichten und Informationen der Sparkasse werden automatisch in das Elektronische Postfach eingestellt oder können an die Sparkasse geschickt werden.
Nur der Empfang von elektronischen Kontoauszügen muss für die gewünschten Konten, Depots oder Kreditkarten aktiviert werden.
Für Konten, Depots und Kreditkarten, die in der Auswahl nicht aufgeführt sind, wenden Sie sich bitte an unser KundenServiceCenter.
Für den Empfang von elektronischen Kontoauszügen muss das gewünschte Konto für das Elektronische Postfach freigeschaltet sein.
Die Freischaltung ist für Privat- und Geschäftsgirokonten möglich. Hierbei ist zu beachten, dass nur Kontoinhaber und Mitkontoinhaber Konten für den elektronischen Kontoauszug freischalten können.
Für Konten, Depots und Kreditkarten, die in der Auswahl nicht aufgeführt sind, wenden Sie sich bitte an unser KundenServiceCenter.
Das elektronische Postfach befindet sich im Online-Banking.
Neue Nachrichten werden auf der Startseite im Online-Banking auf der rechten Seite mit einem Briefsymbol angezeigt.
Unter diesem Symbol befindet sich auch der direkte Zugang zur Postfachübersicht.
Der Elektronische Kontoauszug wird immer am ersten Kalendertag des Folgemonats im elektronischen Postfach bereit gestellt.
Dieser Kontoauszug wird in der Regel nur benötigt, um steuerliche Anforderungen zu erfüllen. Daher reicht die Bereitstellung eines Monatsauszuges aus.
Informationen über Kontosalden und Buchungen können in Echtzeit über die Funktion "Umsätze" im "Online-Banking" eingesehen werden. Die Kontoumsätze können auch ausgedruckt oder gespeichert werden.
Das Elektronische Postfach kann ausschließlich im Online-Banking der Internet-Filiale genutzt werden.
Kunden, die eine Bankingsoftware (zum Beispiel SFirm oder StarMoney) mit PIN/TAN verwenden, nutzen dieselben Zugangsdaten für das Online-Banking in der Internet-Filiale und haben somit Zugang zum elektronischen Postfach.
Kunden, die ausschließlich die Online-Banking-Verfahren FinTS/ HBCI-Chipkarte oder EBICS einsetzen, können sich zusätzlich für ein PIN/TAN-Verfahren freischalten lassen.
Hierfür empfiehlt sich unser Benachrichtigungs-Service. Ist dieser aktiviert, erfolgt eine Information über E-Mail, sobald neue Informationen oder Nachrichten im Postfach eingehen.
Der Benachrichtigungs-Service wird im "Elektronischen Postfach" in den "Einstellungen" aktiviert. Im Abschnitt "E-Mail Benachrichtigungen verwalten" befindet sich der Eintag "E-Mail Adresse hinterlegen".
In der Folgemaske kann eine E-Mail-Adresse für die Benachrichtigungen hinterlegt werden. Anschließend muss für die Option "Postfachbenachrichtigung erwünscht" "ja" ausgewählt werden.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Für die Freischaltung des pushTAN-Verfahrens werden folgende Daten benötigt:
Der Anmeldename/Legitimations-ID und die Eröffnunugs-PIN entnehmen Sie Ihren Erstzugangsdaten.
Wenn mehrere TAN-Verfahren genutzt werden, ist darauf zu achten, dass zur Nutzung des pushTAN-Verfahrens immer der richtige Anmeldename und die richtige PIN verwendet werden.
Wenn aus technischen Gründen das Einlesen des QR-Codes nicht funktioniert kann der 25-stellige Registrierungscode auch von Hand in die dafür vorgesehenen Felder in die App übertragen werden.
Dies ist über die Schaltfläche "manuelle Eingabe" am unteren Rand des Smartphone-Bildschirms möglich.
Da PushTAN aus Sicherheitsgründen jeweils an ein Smartphone bzw. Tablet gekoppelt ist, muss ein neues Gerät neu registriert werden. Dazu muss der Registrierungsprozess erneut durchlaufen werden.
Für den Registrierungsprozess wird ein neuer Registrierungsbrief benötigt. Der bestehende Anmeldename/Legitimations-ID und die zugehörige Online-Banking-PIN können weiter genutzt werden.
Damit der ChipTAN-Leser die flackernde Grafik richtig einlesen kann, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:
Sollte das optische Verfahren einmal nicht funktionieren, kann jederzeit auf das manuelle Verfahren gewechselt werden. Der Wechsel erfolgt über die Auswahl "Alternativ gelangen Sie hier zur manuellen Eingabe über die Gerätetastatur" auf der TAN-Eingabeseite. Anschließend wird die weitere Vorgehensweise beschrieben.
Das manuelle Verfahren bleibt solange aktiv, bis die Online-Banking-Sitzung beendet ist. Bei einer erneuten Anmeldung ist dann wieder das voreingestellte chipTAN-Verfahren aktiv.
Einen neuen TAN-Generator können Sie ganz bequem online über den Sparkassen Shop bestellen.
Die Daten im Display des TAN-Generators müssen vor Freigabe eines Auftrages genau geprüft werden. So können Manipulationen rechtzeitig vor der TAN-Eingabe festgestellt werden.
Wenn die angezeigten Auftragsdaten nicht mit den im Online-Banking eingegebenen Daten übereinstimmen und eine Falscheingabe ausgeschlossen ist, kann davon ausgegangen werden, dass der Auftrag während der Datenübertragung durch Schadsoftware auf dem verwendeten Endgerät gefälscht wurde.
Der Auftrag sollte sofort abgebrochen werden. Dann entsteht noch kein Schaden, da noch keine TAN eingegeben wurde. Bevor das Endgerät wieder für Online-Banking genutzt werden kann, sollte es durch einen aktuellen Virenscanner oder durch einen Fachmann gründlich überprüft werden.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an unser KundenServiceCenter.
Dies dient der Sicherheit. Die Auftragsdaten im Display des TAN-Generators sollten genau geprüft und mit den Originaldaten verglichen werden.
Durch die zusätzliche Freigabe der Daten über die "OK"-Taste des TAN-Generators wird bestätigt, dass die Auftragsdaten richtig sind.
Durch diese zusätzliche Anzeige der Auftragsdaten können sogenannte Echtzeit-Angriffe erkannt werden, bei denen die Daten mit Schadprogrammen (Trojaner) während der Datenübertragung manipuliert werden.
Wenn Abweichungen zu den erfassten Daten festgestellt werden, darf der Auftrag nicht ausgeführt werden. Der Vorgang sollte dann abgebrochen werden.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an unser KundenServiceCenter.
Auf der Sparkassen-Card (Debitkarte) wird mit jedem Erzeugen einer TAN ein Zähler erhöht. Die Synchronisation der Sparkassen-Card (Debitkarte) ist nötig, um den Zählerstand dort mit dem Zählerstand des Online-Banking-Systems abzugleichen.
Die Synchronisation ist bei der Hinterlegung einer anderen Sparkassen-Card (Debitkarte) notwendig.
Die Aufforderung zur Synchronisation erfolgt automatisch durch das System und wird Schritt für Schritt beschrieben. Eine Synchronisation wird aus Sicherheitsgründen auch dann verlangt, wenn der TAN-Zähler auf der Sparkassen-Card (Debitkarte) und der TAN-Zähler des Online-Banking-Systems zu stark voneinander abweichen.
Dies kann vorkommen, wenn TANs erzeugt wurden, ohne diese in Aufträgen tatsächlich zu nutzen, zum Beispiel um das chipTAN-Verfahren zu testen.
Sollte die Helligkeit des Bildschirms zu niedrig eingestellt sein, ist das Einlesen der animierten Grafik durch den TAN-Generator eventuell nicht mehr problemlos möglich.
Endgeräte sollten in diesem Fall vom Stromsparmodus in den Normalmodus umgeschaltet werden, bevor das chipTAN-Verfahren genutzt wird. Die Bildschirmhelligkeit sollte erhöht oder das Gerät an das Stromnetz angeschlossen werden.
Ja, wenn das Online-Banking gesperrt wurde, können alle anderen Funktionen der Sparkassen-Card (Debitkarte) unverändert weiter genutzt werden.
Mit dem Löschdatum wird der Termin vorgegeben, zu dem der Dauerauftrag nicht mehr ausgeführt werden soll.
Beispiel: Soll der Dauerauftrag im November 2019 zum letzten Mal ausgeführt werden, muss als Löschdatum 12/2019 eingeben.
Gelöschte Daueraufträge bleiben bis zur nächsten Anmeldung sichtbar. Die Löschung eines Auftrags wird dardurch ersichtlich, dass keine Änderungsfunktion angezeigt wird.
Das Datum des nächsten Tages.
Hinweis: Wochenenden und Feiertage sind keine Buchungstage.
Durch die Option "Ultimo" wird immer automatisch der letzte Bankarbeitstag eines Monats als Ausführungstag verwendet.
Eine Terminüberweisung kann nur bis einen Tag vor Ausführung bearbeitet oder gelöscht werden.
Sammelaufträge können nicht in Einzelposten aufgeteilt werden. Eingereichte Sammeldateien werden als Sammler verbucht und angezeigt.
Rufen Sie den Menü "Online-Banking" unter "Banking" den Punkt "Übertrag" auf. Wählen Sie dort anschließend mit Klick das Konto aus, von dem der Betrag abgebucht werden soll.
Über "Vorlagen suchen" werden offene und gesendete Sammelaufträge angezeigt.
Hinweis: Bisher wurden diese Aufträge unmittelbar nach dem Aufruf der Funktion unter den Suchfeldern angezeigt.
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